RULES FOR USE OF TTSWTRS GIFT CERTIFICATES IN VIENNA STORE

REGELN FÜR DIE EINLÖSUNG VON TTSWTRS-GESCHENKGESCHENKEN IN TTSWTRS-OFFLINES IN ÖSTERREICH

Diese Regeln für die Verwendung von TTSWTRS-Geschenkgutscheinen (im Folgenden als "Regeln" bezeichnet) regeln die Bedingungen für den Kauf und die Verwendung von TTSWTRS-Geschenkgutscheinen.

TTSWTRS
im Sinne dieser Regeln, im Folgenden als "TTSWTRS" bezeichnet, ist ein ordnungsgemäß eingetragenes Unternehmen, das die Marke TTSWTRSⓇ  auf der Grundlage von Lizenzverträgen mit dem Rechtsinhaber nutzt und Waren unter der Marke TTSWTRSⓇ  vertreibt sowie der Verkäufer des Geschenkgutscheins ist.

1. Der TTSWTRS-Geschenkgutschein (nachfolgend “Geschenkgutschein genannt”) ist ein Geschenkgutschein, der im TTSWTRS-Offlineshop gekauft wird und ist ein Datenträger in Form einer Karte mit einer eindeutigen Nummer und einer daran befestigten Einlegeblatt mit Informationen über die Gültigkeitsdauer des Gutscheins, seinen Nennwert und den eindeutigen Code des Geschenkgutscheins, der ein integraler Bestandteil des Datenträgers ist. Der Geschenkgutschein zusammen mit dem Einlegeblatt berechtigt den Verbraucher/Vorleger bei seiner Vorlage während der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins zum Erhalt von Kleidung und Waren der Marke TTSWTRS in dem TTSWTRS-Offline-Geschäft, in dem der Gutschein erworben wurde, aus dem Sortiment und zu dem Preis, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Ware gültig ist, im Gesamtwert, der dem Nennwert des Geschenkgutscheins entspricht.

1.1. Unter dem Erwerb eines Geschenkgutscheins versteht man die Zahlung eines Betrages, der dem Nennwert des Geschenkgutscheins entspricht und eine Vorauszahlung für den Kauf von Waren darstellt, die an den Inhaber des Geschenkgutscheins in Zukunft übergeben werden.

1.2. Unter dem Land der Zulassung des Geschäfts, das den Geschenkgutschein verkauft, ist das Zulassungsland des Unternehmens zu verstehen, das den Geschenkgutschein verkauft.

1.3. Die Bezeichnung des Offline-Geschäfts TTSWTRS bedeutet: "TTSWTRS-Geschäft Wien", Adresse: Österreich, Wien, Gluckgasse 1, 1010.

1.4. Der Inhaber des Geschenkgutscheins ist der jeweilige TTSWTRS-Shop. Der Verbraucher/ Vorleger des Gutscheins ist sein Nutzer. 

2. Der Geschenkgutschein ist kein Zahlungsdokument oder Wertpapier. 
    3. Der Geschenkgutschein kann gegen Bargeld oder per Banküberweisung erworben werden.
      4. Der Nennwert des Geschenkgutscheins ist in Euro angegeben und entspricht dem Wert, den der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs im "TTSWTRS-Geschäft Wien" tatsächlich bezahlt hat.

      Geschenkgutscheine können an den Kassen der TTSWTRS-Geschäfte gegen Bargeld oder per Banküberweisung erworben werden.

      5. Beim Kauf eines Geschenkgutscheins erhält der Verbraucher zusätzlich zum Geschenkgutschein selbst ein Finanzdokument, das den gezahlten Geldbetrag bestätigt.
        6. Gültigkeit des Geschenkgutscheins: ab dem Zeitpunkt des Kaufs und bis zu dem Datum, das in der Beilage zum Geschenkgutschein, die dessen Bestandteil ist, angegeben ist.
          7. Wenn während der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins das Recht auf den Erhalt von Waren im Nennwert des Geschenkgutscheins nicht ausgeübt wird, erlischt die Verpflichtung des TTSWTRS-Geschäfts, in dem der Geschenkgutschein gekauft wurde, oder einer anderen juristischen Person, auf die die Warenschuld übertragen wurde, Waren gegen den Nennwert des Geschenkgutscheins freizugeben, und der für den Geschenkgutschein gezahlte Betrag verbleibt zur Verfügung des TTSWTRS-Geschäfts, in dem der Geschenkgutschein gekauft wurde, oder einer anderen juristischen Person, auf die die Warenschuld übertragen wurde, und wird nicht zurückerstattet.

          Der Besitzer des Geschenkgutscheins verliert das Recht, ihn in Übereinstimmung mit diesen Regeln ab 00:00 Uhr des Datums, das auf den letzten Tag der Gültigkeitsdauer des Geschenkgutscheins folgt, zu verwenden.

          8. Der Geschenkgutschein kann einmal vollständig mit einem Kassenbon und/oder einer Bestellung oder teilweise bis zu seiner vollständigen Einlösung (Erschöpfung des Gutscheinbetrags) verwendet werden. Um das Recht auf den Erhalt von Waren im Nennwert des Geschenkgutscheins auszuüben, hat die Person beim Kauf von Waren mit dem Geschenkgutschein im TTSWTRS-Offline-Geschäfts den Geschenkgutschein mit dem Beiblatt dem Kassierer zu übergeben.
            9. Der Geschenkgutschein ist ein Inhaberdokument: sowohl die Person, die ihn persönlich erworben hat, als auch jede andere Person, die den Geschenkgutschein an der Kasse des entsprechenden TTSWTRS-Offline-Geschäfts in dem Geschäft, in dem der Geschenkgutschein erworben wurde, vorlegt, kann ihn einlösen.
              10. Übersteigt der Wert der Ware den Nennwert des Geschenkgutscheins, so hat der Gutscheininhaber die Differenz zwischen dem Nennwert des Geschenkgutscheins und dem Wert der Ware in bar oder per Banküberweisung zu zahlen. Liegt der Betrag der Quittung und/oder der Bestellung unter dem Nennwert, wird der Restbetrag des Nennwerts des Geschenkgutscheins bis zu seiner vollständigen Einlösung (Erschöpfung des Betrags des Geschenkgutscheins) einbehalten.
                11. Der Umtausch und die Rückgabe von Waren, die mit dem Geschenkgutschein gekauft wurden, erfolgen in der allgemeinen Art und Weise, die durch die geltende Gesetzgebung zum Verbraucherschutz im Land der Registrierung des TTSWTRS-Geschäfts - des Verkäufers der Waren - vorgeschrieben ist.
                  12. Der Geschenkgutschein ist von der Rückgabe und dem Umtausch gegen einen Gegenwert in bar ausgeschlossen, mit Ausnahme des gesetzlichen Rechts des Verbrauchers, die gekaufte Ware zurückzuweisen, wie in Abschnitt 12.1. der vorliegenden Regeln festgelegt.

                  12.1 Der Erwerber des Geschenkgutscheins hat das Recht, den Geschenkgutschein im Rahmen der geltenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der TTSWTRS-Shop - der Verkäufer der Ware - registriert ist, zurückzugeben, indem er das gesetzliche Widerrufsrecht für die Ware innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nutzt, ähnlich wie bei anderen Waren. Um dieses Recht auszuüben, hat der Käufer dem Leiter des Offline- oder Online-Geschäfts von TTSWTRS die Kaufbestätigung des Geschenkgutscheins (den entsprechenden Zahlungsbeleg) vorzulegen und bei einem physischen Geschenkgutschein den Geschenkgutschein und seine vollständige Verpackung, einschließlich der Beilage, die integraler Bestandteil des Geschenkgutscheins ist, zurückzugeben, wobei der Geschenkgutschein seine Aufmachung behalten und keine Beschädigungen aufweisen darf. Die Rückgabe eines physischen Geschenkgutscheins ist nur direkt an dem TTSWTRS- Geschäft möglich, wo ein solcher Geschenkgutschein gekauft wurde. Die Rückerstattung des für den Geschenkgutschein gezahlten Betrages, wenn der Käufer das in dieser Klausel der Geschäftsbedingungen festgelegte gesetzliche Rücktrittsrecht ausübt, erfolgt auf die gleiche Weise wie beim Kauf - bei in bar gekauften Geschenkgutscheinen - in bar, bei per Banküberweisung gekauften Geschenkgutscheinen - per Banküberweisung. In allen anderen Fällen, mit Ausnahme der in Klausel 12.1. der Geschäftsbedingungen beschriebenen Fälle, ist der Geschenkgutschein von der Rückgabe und dem Umtausch gegen einen Geldwert ausgeschlossen.

                  13. Der Geschenkgutschein ist ein Inhaberdokument. Bei Verlust werden der Geschenkgutschein und sein integraler Bestandteil, das Beiblatt, nicht wiederhergestellt.
                    14. Die Verwaltung der TTSWTRS-Geschäfte hat das Recht, den Geschenkgutschein nicht zu akzeptieren, wenn
                    - wenn Zweifel an der Gültigkeit des Geschenkgutscheins bestehen (auch bei einem virtuellen Geschenkgutschein) oder wenn der Geschenkgutschein beschädigt ist, was dem Inhaber des Geschenkgutscheins unverzüglich mitgeteilt werden muss.
                    - den Geschenkgutschein in einer TTSWTRS-Filiale in einer anderen Filiale als der, in der der Geschenkgutschein gekauft wurde, vorgelegt wird. In diesem Fall hat der Vorleger/Eigentümer (Verbraucher) das Recht, den Geschenkgutschein in dem TTSWTRS-Geschäft vorzulegen, in dem der Geschenkgutschein unmittelbar erworben wurde.

                    15. Der Kauf eines Geschenkgutscheins bedeutet
                    - die Zahlung des Wertes des Geschenkgutscheins durch den Inhaber des Geschenkgutscheins, der in der Anlage zum Geschenkgutschein - der Beilage - als Nennwert des Geschenkgutscheins angegeben ist;
                    - die Kenntnisnahme und das Einverständnis des Käufers/Verbrauchers/Vorlegers des Geschenkgutscheins mit diesen Regeln.

                    16. Der Vorleger des Geschenkgutscheins erklärt sich mit der Übertragung der Warenschuld des Verkäufers dieses Geschenkgutscheins auf eine andere juristische Person durch alleinige Entscheidung dieses Verkäufers einverstanden.
                      17. Diese Regeln können von TTSWTRS einseitig durch Aktualisierung auf der TTSWTRS-Website unter https://www.ttswtrs.com geändert werden, ohne dass die Vorleger/Inhaber von Geschenkgutscheinen davon in Kenntnis gesetzt werden müssen.
                        18. Der Kauf und/oder die Nutzung eines Geschenkgutscheins bedeutet, dass der Inhaber/Vorleger diese Regeln zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.
                          Cookie Policy Allow use